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Bei jeder Kündigung ist zunächst einmal zu prüfen, ob sie rechtmäßig ausgesprochen wurde ‐ in vielen Fällen ist das nämlich nicht der Fall. Dabei gilt es, schnell zu handeln und gegebenenfalls innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt konsultieren.
Im Vorfeld spricht Rechtsanwalt de Backer nach einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen die Ziele Ihrer Klage ab, wobei unter anderem geklärt wird, ob Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine möglichst hohe Abfindung bekommen möchten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung auf seinem Gebiet hilft Ihnen Herr de Backer, je nach Ziel und Sachlage, folgende Forderungen geltend zu machen:
- Weiterbeschäftigung
- Höchstmögliche Abfindung
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Freistellung bei Gehaltsfortzahlung
- Sofortiger Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Auszahlung von Überstunden und Urlaubsansprüchen
Rechtsanwalt
Patrick P. de Backer
- Fachanwalt für Arbeitsrecht *
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Schufa-Recht (Streitigkeiten mit der Schufa, Auskunfteien oder Einmelder)
- Arbeitsrecht (Mobbingabwehr, Kündigungsschutzklage)
- Erbrecht (Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckungen)
LEBENSLAUF
- Geboren am 22.09.1961 in Frankfurt am Main.
- Humanistisches Gymnasium in Antwerpen / Belgien.
- Vorzeitiges bilinguales (deutsch – französisches) Abitur in Frankfurt am Main.
- Während des Studiums Beratung von nationalen und internationalen Kunst- und Auktionshäusern. Amtliche Zulassung als Immobilienauktionator.
- Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits- und Erbrecht, Medizinrecht, Versteigerungsrecht sowie internationalem Recht absolvierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
- Die anschließende Referendarausbildung erfolgte in einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).
- Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 mit der Befähigung zum Richteramt als Rechtsassessor mit Prädikatsnoten in den Klausuren und der mündlichen Prüfung abschließen.
- Unmittelbar nach der Zulassung als Rechtsanwalt gründete ich mein eigene Anwaltskanzlei. Seit dem 1. September 2011 habe ich eine Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben. Im März 2016 habe ich die theoretische Prüfung zum "Fachanwalt für Erbrecht" erfolgreich bestanden.
- Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
- Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
- Ich berate und korrespondiere auch international; gerne in französischer, englischer und niederländischer Sprache.
* Aufgrund der nachgewiesenen, überdurchschnittlichen und mehrjährigen Erfahrung und ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Herrn Rechtsanwalt de Backer die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Die Fachanwaltsbezeichnung ist rechtlich geschützt und an den Nachweis laufender wissenschaftlicher Publikationen oder die dozierende oder hörende Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen geknüpft.